Stellungnahme zur schriftlichen Leistungsbeurteilung

Der Landesschülerrat M-V setzt sich dafür ein, dass es Schülerinnen und Schülern durch die Auswertung von schriftlichen Leistungsermittlungen einfacher möglich ist, ihre Stärken und Schwächen zu erkennen und ihr Lernverhalten besser zu reflektieren.
Daher fordert die Landesvertretung aller Schülerinnen und Schüler in M-V die Einführung einer ergän-zenden Leistungsbewertung in schriftlicher Form, zusätzlich zur Schulnote. Diese dient einer ausführli-chen Einschätzung über den Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers und ermöglicht eine geziel-te Förderung.
Eine schriftliche Leistungsbewertung soll vom Lehrpersonal eine individuell erstellte Einschätzung dar-stellen, welche insbesondere auf die Leistung in den einzelnen Anforderungsbereichen (lernen und wie-dergeben, Transferleistung, bewerten und analysieren) eingeht und Schülerinnen und Schülern Empfeh-lungen für nötige Handlungen gibt und diese gegebenenfalls optimiert.
Aus der Praxis erlebt der Landesschülerrat häufig, dass Schülerinnen und Schüler von der Notengebung frustriert sind. Lernende, welche den persönlichen Anspruch besitzen sich in ihrer Leistung zu verbes-sern, verlieren durch den langwierigen Prozess, welcher von schlechten Noten begleitet wird, die Moti-vation weiter gezielt an ihren Reserven zu arbeiten. Daher bietet eine zusätzliche schriftliche Beurteilung auch die Möglichkeit Entwicklungsprozesse besser zu beschreiben und Schülerinnen und Schüler weiter in ihrem Lernprozess zu motivieren.
Aus der Studie “Kooperative Lernförderung in Zeiten der Inklusion” der Universität Rostock vom De-zember 2018 zur Leistungsbewertung in der Schule geht hervor, dass die Unterstützung des Lernenden in der Familie signifikant wichtig ist. Auch hier würde eine schriftliche Einschätzung den Erziehungsbe-rechtigten einen differenzierteren und umfassenden Einblick für notwendige oder mögliche Schritte geben.
Ebenfalls geht aus der Studie hervor, dass Lehrerinnen und Lehrer die Standardisierung und Vergleich-barkeit schätzen, jedoch in pädagogischen Freiräumen und in einer gehaltvollen Leistungsrückmeldung Ausbaubedarf sehen.

Da die Lehrkraft zur Leistungsbewertung grundsätzlich ein Erwartungsbild zu formulieren hat, fällt mit einer Verschriftlichung kein erheblicher Mehraufwand an.
Damit bezieht sich der Landesschülerrat auf die Intention bestehender Verordnungen, welche ebenfalls die Aufgaben von Zensuren als Grundlage für die Förderung der Schülerinnen und Schüler sieht.
Mit folgender Änderung der Leistungsbewertung würde Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu einer umfangreichen Reflexion gegeben und eine Garantie zur Nachhaltigkeit sichergestellt werden. Daher fordert der Landesschülerrat M-V zur Überarbeitung des Schulgesetzes M-V § 62 (1) wie folgt: “Die Leistungen der Schülerinnen oder der Schüler werden durch Noten oder Punkte bewertet. Zusätz-lich erfolgt eine schriftliche Leistungsbeurteilung. Das Arbeits- und Sozialverhalten wird durch Noten, Punkte oder in anderer geeigneter Form bewertet.” auf und eine entsprechende Vorgabe des Ministeri-ums für schriftliche Beurteilungen.


Landesschülerrat M-V
gez. Johanna Remer
Vorsitzende

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