Kreis- & Stadtschülerräte
Unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist unterteilt in sechs Landkreise und zwei kreisfreie Städte. Die Schülersprecher der Schulen bilden die Kreis- und Stadtschülerräte.Die Schülerräte können auch ein anderes ihrer Mitglieder als Vertreter im Kreis- oder Stadtschülerrat entsenden (§ 83 SchulG M-V).
Der Kreis- oder Stadtschülerrat berät in Angelegenheiten, die für die Schülerinnen und Schüler der Schulen des jeweiligen Gebietes von besonderer Bedeutung sind.
Die Schulträger und die zuständigen Schulbehörden unterrichten den Kreis- oder Stadtschülerrat rechtzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Schülerrinnen und Schüler.