Kreis- & Stadtschülerräte

Unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist unterteilt in sechs Landkreise und zwei kreisfreie Städte. Die Schülersprecher der Schulen bilden die Kreis- und Stadtschülerräte.Die Schülerräte können auch ein anderes ihrer Mitglieder als Vertreter im Kreis- oder Stadtschülerrat entsenden (§ 83 SchulG M-V).

Der Kreis- oder Stadtschülerrat berät in Angelegenheiten, die für die Schülerinnen und Schüler der Schulen des jeweiligen Gebietes von besonderer Bedeutung sind.

Die Schulträger und die zuständigen Schulbehörden unterrichten den Kreis- oder Stadtschülerrat rechtzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Schülerrinnen und Schüler.

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