Sehr geehrter Herr Reinhardt,
sehr geehrte Mitglieder des Bildungsausschusses,
im Namen des Landesschülerrats Mecklenburg-Vorpommern möchte sich der Vorstand für die Möglichkeit bedanken, zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Schulge-setzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern Stellung zu nehmen.
Wir zeigen uns darüber erfreut, dass sich das Ziel gesetzt wurde, die demokratischen Prozes-se an den Schulen im Land besonders aus Sicht der Schüler zu stärken. Allerdings sind wir der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzesentwurf dieses Ziel gänzlich verfehlt.
Unserer Ansicht nach übernimmt die Schülersprecherin bzw. der Schülersprecher in erster Linie den Vorsitz des Schülerrats. Er koordiniert dessen Arbeit und vertritt dessen Interessen gegenüber der Schulleitung. Aus diesem Verständnis seiner Aufgaben heraus ergibt sich für uns keinerlei ersichtlicher Bedarf dafür, dass der Schülersprecher nicht wie bisher durch den Schülerrat aus dessen Mitte, von Menschen, die oftmals bereits Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den einzelnen Kandidaten sammeln konnten, sondern direkt von der gesamten Schülerschaft gewählt werden sollte.
Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass es sich bei sämtlichen Formen der Schulmitwir-kung um ehrenamtliche Tätigkeiten handelt, die für engagierte Schüler vor allem mit viel zeitlichem Aufwand verbunden sind. Dazu möchten wir anmerken, dass sich zu unserem Bedauern das Interesse an Positionen wie der des Schülersprechers vielerorts in Grenzen hält. Wir fragen uns ergo besorgt, wer noch dazu bereit wäre, die zusätzlichen Anstrengungen eines intensiven Wahlkampfes auf sich zu nehmen, sofern eine Urwahl durchgeführt werden würde. Die Vorstellung eines Wahlkampfes wie er vielleicht aus amerikanischen Spielfilmen bekannt sein mag, halten wir für utopisch.
Unbeantwortet bleibt für uns vor allem die Frage danach, wer letztendlich im Falle einer Urwahl den Schülersprecher wählen soll. Besonders an weiterführenden Schulen mit angeschlossenen Grundschulen stellt dies unserer Einschätzung nach ein Problem dar. Des Weiteren stellen wir in Frage, inwiefern Schülerinnen und Schüler, die im Sozialkundeunterricht der 8. Klasse erstmalig über die Aufgaben und Pflichten des Schülersprechers instruiert werden, zuvor über die Eignung eines Kandidaten für diese Position befinden können sollen.
Ferner entstammen aktive Mitglieder des Schülerrats erfahrungsgemäß meist den höheren Klassenstufen. Für viele, die erst vor kurzem an die Schule gekommen sind, z.B. in den Klas-senstufen 5 und 7, stellen sie unbekannte Gesichter dar, wohingegen der jeweilige Klassen-sprecher für alle Schüler einer Klasse bekannt ist. Dieser vertritt die Interessen seiner Klasse im Schülerrat und nur er sollte unserer Ansicht nach in deren Auftrag für den Schülersprecher, der die Arbeit des Schülerrats leitet, stimmen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf soll die Demokratie an der Schule stärken. In erster Linie würde er den Schülern in unserem Land jedoch ein vollkommen falsches Verständnis von Demokratie in Deutschland vermitteln. Unser Grundgesetz basiert auf dem System der repräsentativen Demokratie, für das sich der Parlamentarische Rat aus bekannten historischen Gründen bewusst ausgesprochen hat. Die Möglichkeit zur Urwahl des Schülersprechers widerspräche diesem Demokratieverständnis grundsätzlich.
Für den Vorstand des Landesschülerrats Mecklenburg-Vorpommern
Isabel Brunk
(Vorsitzende)