Stellungnahme “Bewertung von Talentfächer”

Künstlerische, musikalische und sportliche Fächer erachtet der Landesschülerrat M-V als wichtig. Diese sollen einen Ausgleich zum Schulalltag liefern. Hauptanliegen der Fächer sollte es sein, Talente zu för-dern und Schülerinnen und Schüler zu motivieren, sich aktiv, kreativ auszuleben, beziehungsweise aus-zuprobieren. Wenn Lernende aufgrund von kontinuierlich geforderter Leistungserbringung und -bewertung unter enormen Druck stehen, Leistungen zu erbringen, die sie nicht erreichen können, erzie-len diese Fächer das exakte Gegenteil und demotivieren Schülerinnen und Schüler. Damit lässt sich nicht mehr von Talentförderung sprechen, stattdessen bauen Schülerinnen und Schüler Aversionen ge-gen künstlerische, musikalische oder sportliche Unterrichtsfächer auf.
Deshalb fordert der LSR M-V die verbindliche Belegung aller drei Fachrichtungen (i.d.R. Kunst, Musik, Sport) bis einschließlich Klassenstufe neun. Mit Eintritt in die Jahrgangsstufe zehn (schulformunabhän-gig), genießen alle Schülerinnen und Schüler die Wahlfreiheit wie viele und welche dieser Fächer belegt werden sollen.
Bis einschließlich Klasse acht findet dieser Unterricht benotungsfrei statt. Die Leistungsrückmeldung erfolgt in schriftlicher Form. Ab Klassenstufe neun bis zum Abschluss der Schullaufbahn erfolgt die Be-notung der Fächer. Hierbei soll die erbrachte Leistung gleichwertig mit dem Erarbeitungsprozess bewer-tet werden.
Talentfächer sollen umfassend über das betreffende Fach belehren und aufklären. Geschieht dies, hat jeder Schüler die Möglichkeit seine Fähigkeiten, Interessen, aber auch Grenzen zu definieren. In diesem Fall bekommen Schüler die Möglichkeit sich nach ihren Interessen zu orientieren, werden aber nicht zur Belegung der betitelten Fächer gezwungen.
Nach Abschluss der neunten Klassen hat jeder Schüler ein umfassendes Bild über das Fach erhalten, sowie eine Tendenz für Begabungen und Interessen gefunden.
Mit dieser Einstellung nutzt jeder Schüler seine Unterrichtszeit effektiv und intensiv. Damit entspräche der Unterricht auch wirklich einer optimalen Talententwicklung.
Mit einer ausschließlich schriftlichen Leistungsbewertung, liegt der Schwerpunkt nicht auf der Leistung an sich, sondern auf dem Lernprozess und den damit erlangten Fähigkeiten und Fertigkeiten. So wird jeder Schüler verstärkt, motiviert und individuell gefördert.

Dennoch wird mit dem Vergeben von Zensuren die Vorbereitung auf zu erbringende Leistungen für den Realschulabschluss, bzw. auf die Einführungs- und Qualifikationsphase gegeben und Vergleichbar-keit geschaffen.
Der Unterricht in künstlerischen, musikalischen und sportlichen Fächern soll Begeisterungsfähigkeit und Eigenmotivation stärken, zur Förderung der Individualität beitragen und Eigenverantwortung stärken. Momentan wird dieser eigentliche Auftrag nicht erfüllt. Mit der geforderten Anpassung sollen aufge-zählte Probleme in Zukunft behoben und vermieden werden.


Landesschülerrat M-V
gez. Johanna Remer
Vorsitzende

Teile diesen Beitrag

Cookie Consent mit Real Cookie Banner