Resolution des LSR Mecklenburg-Vorpommern zur LeistBewVO

vom 30. April 2014, mehrfach geändert durch Verordnung vom 16. Juli 2015 in Verbindung mit der Neufassung der Abiturprüfungsverordnung vom 08. August 2014, Berichtigung vom 01. Dezember 2014


Der Landesschülerrat M-V

  1. begrüßt nach langfristiger Diskussion mit der Schülerschaft des Landes die Vereinheitlichung der Bewertungsmaßstäbe in den Sekundarstufen I und II und erachtet diese als einen sinnvollen und notwendigen Schritt.

  2. stellt fest, dass es in zahlreichen Fällen zu generellen Unklarheiten bezüglich der Kommunikation, Formulierung und Umsetzung verschiedener Punkte kommt:

    2.1 Es ist nicht eindeutig formuliert, ob, inwiefern und in welchem Umfang schriftliche Lernerfolgskontrollen den Anforderungsbereich III beinhalten können, und wie diese dann evaluiert werden sollen.

    2.2 Daraus ergeben sich abweichende, beziehungsweise uneinheitliche Möglichkeiten der Bewertung durch die jeweilige Lehrkraft. Dies sorgt für generelle Perturbation.

  3. weist darauf hin, dass, wenn der Anforderungsbereich III nicht enthalten ist, der gymnasiale Anspruch in Form der Förderung des eigenständigen Denkens, verloren geht. Folglich ist keine angemessene Vorbereitung auf Klausuren und Prüfungen gegeben.

  4. zeigt die Gefahr der Mutation von schriftlichen Lernerfolgskontrollen zu Klausuren trotz eines strengeren Bewertungsmaßstabes auf.

  5. nimmt ein generelles Unverständnis in der Schülerschaft für den rabiaten Anstieg der Leistungsanforderungen für ein konkretes Wertungsprädikat wahr.

  6. zeigt sich besorgt angesichts wahrscheinlicher, abweichender Ergebnisinterpretationen, insbesondere im bundesweiten Vergleich. Dies beinhaltet:

    6.1 die Frage nach der Anerkennung der Leistungen durch nationale sowie internationale Hochschuleinrichtungen.

    6.2 den Verweis auf eine nicht auszuschließende Fehleinschätzung der Eignung beziehungsweise der Studierfähigkeit eines Bewerbers durch diese, insbesondere für den Abiturjahrgang 2016, auf den in der Qualifikationsphase zwei ungleiche Bewertungsmaßstäbe angewendet wurden.

  7. bemängelt, dass aufgrund der ausschließlichen Vergabe von natürlichen Bewertungseinheiten nicht jede Notenpunktzahl erreicht werden kann.

  8. beobachtet eine zunehmende Belastung für Lehrkräfte im Erstellungs- und Evaluationsprozess von schriftlich erbrachten Leistungen.




Der Landesschülerrat hält Folgendes für erforderlich:

  1. Eine detaillierte Darlegung bezüglich der beschriebenen Problematik des Anforderungsbereiches III in schriftlichen Lernerfolgskontrollen.

  2. Eine Spezifizierung der möglichen Diskrepanz der Leistungsbewertung aufgrund des Ermessens der Lehrkraft.

  3. Den Einbezug des Anforderungsbereiches III in schriftliche Lernerfolgskontrollen, um eine hinreichende und nachhaltige Vorbereitung auf den besonderen Charakter der Transferaufgaben in Klausuren und Prüfungen zu gewährleisten.

  4. Die Anpassung der Leistungsbewertungsverordnung hinsichtlich des Zeitrahmens und Aufgabenniveaus für schriftlich erbrachte Leistungen.

  5. Die Sicherstellung der gezielten und flächendeckenden Aufklärung über Änderungen in der LeistBewVO M-V von Bildungseinrichtungen des tertiären Bildungssektors, unter der Maßgabe einer entsprechenden Dringlichkeit bezugnehmend auf den Abiturjahrgang 2016, um die Anerkennung der Studierfähigkeit durch die Hochschuleinrichtungen bundesweit und international zu garantieren.

  6. Die Anpassung der Anzahl der Bewertungseinheiten, so dass jede Notenpunktzahl in schriftlichen Lernerfolgskontrollen erreicht werden kann. Dies stellt eine zusätzliche Vereinfachung in der Erstellung und Bewertung dieser für Lehrkräfte dar.



In den Ausführungen dieser Resolution wird mehrfach der Terminus „schriftliche Lernerfolgskontrollen“ verwendet. Dieser dient der Vereinfachung und inkludiert ebenfalls alle anderen Formen der Leistungsabfrage, wie Stundenarbeiten, Hausarbeiten, mündliche Lernerfolgskontrollen, Präsentationen und Gruppenarbeiten, bei denen ein vom Klausurenmaßstab abweichender Bewertungsmaßstab verwendet wird.
Wir fordern im Namen der gesamten Schülerschaft von Mecklenburg-Vorpommern alle zuständigen und hiermit konfrontierten Instanzen dazu auf, sich die genannten Aspekte unter besonderer Berücksichtigung der Schülerperspektive vor Augen zu führen, inhaltlich zu selbigen Stellung zu beziehen und die Möglichkeiten der Behebung jener Probleme zu überdenken und schriftlich aufzuzeigen.

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